07.08.2019 – Release 1.14.
Wir versuchen stetig unsere Prozesse zu vereinfachen und haben deshalb die Anzahl der benötigten Unterschriften bei unverheirateten Kreditnehmern auf den Pfandverträgen reduziert. Die neu einzeln benötigte Unterschrift entspricht der des Inhabers der Sicherheit. Diese Änderung betrifft folgende Pfandverträge: